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Jugendförderungsbeiträge 2018

Diejenigen Vereine, welche für das Jahr 2018 einen Jugendförderungsbeitrag erhalten möchten, müssen bis zum 17. November 2018 ein entsprechendes Gesuch mit einer vollständigen Liste (Name, Adresse und Alter) der im 2018 in ihrem Verein aktiv mitwirkenden Matzinger Kinder und Jugendlicher, bis 18 Jahre, einreichen. Bezugsberechtigt sind alle Matzinger Vereine, die Jugendförderung leisten und auswärtige Vereine, welche ein Angebot anbieten, das in Matzingen nicht besteht.

Der Jugendförderungsbeitrag wird nur an diejenigen Vereine ausbezahlt, die fristgerecht ein Gesuch einreichen.

Die Gesuche sind zu richten an: Gemeindeverwaltung, Sandra Kleindl, Altholzstrasse 3, 9548 Matzingen