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Temporäre Reklamen

Temporäre Reklamen nur mit Bewilligung der Gemeinde.

Immer wieder wurden temporäre Reklamen an verschiedenen Standorten im Gemeindegebiet angebracht.

Es wird festgehalten, dass grundsätzlich nur temporäre Reklamen für lokale Festanlässe, Veranstaltungen und Jubiläen bewilligt werden. Reklamen für kommerzielle Anlässe werden restriktiv gehandhabt. Gemeindeeigene Anlässe haben Vorrang.

Für permanente Reklamen ist eine Baubewilligung der Gemeinde Matzingen notwendig. Über temporäre Reklamen für Wahlen und Abstimmungen entscheidet in jedem Fall der Gemeinderat.

Gesuche für temporäre Reklamen sind schriftlich, frühestens 3 Monate, mindestens aber 3 Wochen vor dem Aushang an die Gemeindekanzlei Matzingen zu richten. Reklamen dürfen frühestens 21 Tage vor dem Anlass angebracht werden. Reklamen für Wahlen und Abstimmungen gemäss Entscheid des Gemeinderates, im Normalfall frühestens 6 Wochen vor dem Abstimmungstermin. Reklamen sind unverzüglich nach Ende des Anlasses durch den Gesuchsteller zu entfernen. Eine unsaubere oder unsachgemäße Demontage der Werbeträger durch den Veranstalter wird unter Kostenfolge durch die Gemeinde Matzingen fertig gestellt.

Besten Dank für die Kenntnisnahme.