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Tempo-30-Zonen

Der Gemeinderat hat entschieden, in den nächsten Jahren versuchsweise sogenannte „Berliner Kissen“ aus Gummielementen zu montieren und deren Wirkung mit Geschwindigkeitsmessungen zu überprüfen.

Tempo-30-Zonen

Vor einigen Jahren sind in Matzingen schrittweise Tempo-30-Zonen eingeführt worden. Die Bundesverordnung über die Tempo-30-Zonen verlangt, dass nach Einführung der Zonensignalisation deren Wirkung zu überprüfen ist (Geschwindigkeitsmessungen) und, falls das geforderte Geschwindigkeitsniveau nicht erreicht worden ist, weitere Massnahmen anzuordnen sind.

Die in Matzingen in den letzten Jahren durchgeführten verdeckten Tempomessungen haben ergeben, dass das geforderte Geschwindigkeitsniveau leider nicht überall erreicht werden konnte. Gemäss § 13 des kantonalen Gesetzes über Strassen und Wege können bauliche Massnahmen zur Verkehrsberuhigung während einer Versuchsphase von höchsten 2 Jahren ohne Baubeschluss (öffentliches Projektauflageverfahren) angeordnet werden.

Der Gemeinderat hat daher entschieden, in den nächsten Jahren versuchsweise für jeweils ein Jahr, sogenannte „Berliner Kissen“ aus Gummielementen zu montieren und deren Wirkung mit Geschwindigkeitsmessungen zu überprüfen. Bewähren sich die Massnahmen, werden sie nach Beendigung der Versuchsphase und vorgängigem Baubeschluss (öffentliches Auflage- und Einspracheverfahren) definitiv eingeführt.

Die erste Versuchsphase betrifft die Kirchstrasse und die alten Poststrasse, wo in den nächsten Wochen insgesamt 3 Berliner Kissen montiert werden.  Spätere Versuchsphasen sind für die Lauchefeld-, Hard- und Juchstrassse vorgesehen.