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Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken an Strassen, Wegen und Ausfahrten

Wir bitten die Grundstückbesitzer, Verwaltungen und Hauswarte bis Ende Oktober 2017 Bäume, Sträucher und Hecken entlang von Strassen und Wegen zurückzuschneiden, so dass diese nicht in den Strassen- und Wegraum hineinragen. Sie leisten dadurch einen Beitrag zur Verkehrssicherheit und erleichtern die Strassenunterhaltsarbeiten. Im Weiteren wird die Durchfahrt für Kehrichtabfuhren, Rettungsfahrzeuge etc. sichergestellt.

  • Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen Pflanzungen, einschliesslich landwirtschaftlicher Kulturen, höchsten 80 cm ab Strassenhöhe erreichen.
  • Hecken und Sträucher müssen einen Stockabstand von mindestens 60 cm zur Strassen- oder Weggrenze aufweisen.
  • Überragende Äste von Bäumen sind im Fahrbahnbereich auf eine lichte Höhe von 4,50 m und bei Trottoirs auf einen solchen von 2,50 m zurückzuschneiden.

 

Bei Nichtbeachtung dieser Anordnung werden nach Ablauf der Frist die notwendigen Arbeiten durch einen Gartenbauer ausgeführt. Die Kosten werden den Pflichtigen in Rechnung gestellt.

Bitte helfen Sie mit, Unfälle zu vermeiden in dem Sie Ihre Bepflanzung entlang von Strassen und Wegen stetig unter Schnitt halten. Besten Dank.