Navigieren in Matzingen

Neuverpachtung der Gemeindefischereirechte 2018 - 2025

Per 31. Dezember 2017 laufen die bestehenden Pachtverträge für die Gewässer mit Gemeindefischereirechten aus. Für die Pachtperiode 2018 – 2025 sind die Reviere deshalb neu zu verpachten.

Nachstehende Pachtgewässer werden zur freien Bewerbung ausgeschrieben:

Lützelmurg:
Länge ca. 2.0 km
Pächterzahl max. 4
Pachtzins Fr. 500.--/jährlich

Lauche:
Länge ca. 1.5 km
Pächterzahl max. 3
Pachtzins Fr. 500.--/jährlich

Thunbach:
Länge ca. 3.7 km
Pächterzahl max. 3
Pachtzins Fr. 500.--/jährlich

Wydenweiher:
Pächterzahl max. 10
Pachtzins Fr. 1'500.--/jährlich

Der Pflichtbesatz wird jährlich – wo nötig – durch den zuständigen Fischereiaufseher festgelegt.

Bewerben kann sich nur, wer zum Zeitpunkt der Bewerbung über eine kantonale Fischerkarte verfügt.

Die Zuständigkeit für die Verpachtung der Gemeindefischereirechte liegt beim Gemeinderat. Die Vergabe richtet sich nach §§ 6 und 7 der Verfügung des Departementes für Justiz und Sicherheit über die Verpachtung der Gemeindefischereirechte.

Die schriftlichen Bewerbungen sind bis 20. November 2017 an den Gemeinderat Matzingen zu richten.