Winterdienst

Die Werkhofmitarbeiter werden auch diesen Winter bemüht sein, das Gemeinde-Strassennetz in einem möglichst guten Zustand zu halten.

Die Schneeräumungsarbeiten werden weitgehend in den frühen Morgenstunden stattfinden.

Fahrzeuge, die auf öffentlichem Strassengebiet und öffentlichen Plätzen parkiert werden, behindern den Winterdienst. Zudem besteht die Gefahr von Beschädigungen (Beulen, Kratzer) etc.

Die Motorfahrzeughalter werden deshalb gebeten, ihre Fahrzeuge während der Wintermonate in Garagen oder zumindest auf privaten Vorplätzen abseits der Strasse abzustellen. Wo dies nicht möglich ist, muss darauf geachtet werden, dass eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,5 Metern gewährleistet ist.

Der Gemeinderat lehnt bei Missachtung der aufgeführten Anweisungen jegliche Haftung bei Schäden an Fahrzeugen ab.