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WALDBRANDGEFAHR!

Feuerverbot in Wald- und Waldesnähe im Kanton Thurgau

Aufgrund der aktuellen Trockenheit und des fehlenden Regens im Kanton Thurgau hat der Regierungsrat auf Antrag des Fachstabs Trockenheit ein Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe für das ganze Kantonsgebiet beschlossen. Es gilt mit Publikation im Amtsblatt vom Freitag, 27. Juli 2018, bis auf Widerruf. Die Waldbrandgefahr wird auf Stufe vier «grosse Gefahr» gesetzt.