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Befristetes totales Feuerverbot

Die anhaltende Trockenheit und die damit verbundene Brandgefahr haben den Regierungsrat des Kantons Thurgau dazu veranlasst, ein befristetes Feuerverbot zu erlassen.

Die derzeitige aussergewöhnliche Trockenheit, ohne kurzfristige Aussichten auf eine massgebliche Wetteränderung, hat das Gefahrenpotential für Brände dermassen erhöht, dass besondere Massnahmen erforderlich sind. Mit der erhöhten Brandgefahr ist es unumgänglich, aus Sicherheitsgründen auch für Felder und das Siedlungsgebiet ein generelles Feuerverbot auszusprechen. Die Einhaltung der im Normalfall allgemein üblichen Sorgfaltspflichten und die Sensibilisierung der Bevölkerung im Sinne von § 7 Abs. 1 FSG genügen in dieser Situation nicht mehr.

Es ist daher angezeigt, gestützt auf § 8 FSG auch das Entfachen von Feuern sowie das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Raucherwaren im Kanton Thurgau befristet als verbotene Handlungen im Sinne dieser Bestimmung zu erklären, bis die derzeit herrschende Trockenheit überwunden ist.

Jegliches Entfachen von offenem Feuer im Freien ist verboten, und grillieren nur mit Gas- oder Elektrogrill gestattet. Das Departement für Justiz und Sicherheit wird ermächtigt, in Absprache mit dem Departement für Bau und Umwelt, diesen Beschluss aufzuheben, sobald sich die Lage entspannt hat.