Feuerverbot in Wald und Waldesnähe wird aufgehoben

Aufgrund der Niederschläge in den vergangenen Tagen hat das Departement für Justiz und Sicherheit auf Antrag des Fachstabes Trockenheit das Feuerverbot in Wald und Waldesnähe per 4. September 2018 aufgehoben. Die Waldbrandgefahr wird auf Stufe 3 «erheblich» gesenkt.

Im Kanton Thurgau ist es per 4. September 2018 wieder erlaubt, im Wald oder in Waldesnähe Feuer zu entfachen. Dies nachdem die lange erwarteten, ergiebigen Niederschläge eingetreten sind. Zudem ist es merklich kühler geworden und am Morgen bildet sich verbreitet Tau oder Nebel. Im Umgang mit offenem Feuer ist aber nach wie vor Vorsicht geboten, da die Waldböden bis jetzt teilweise lediglich angefeuchtet und noch nicht durchnässt worden sind.