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Anforderungen an Passfotos

Anforderungen an die Passfotos

Ab dem 1. Januar 2007 werden noch höhere Anforderungen an die Bildqualität für die Ausstellung eines Passes oder einer Identitätskarte gestellt. Bitte beachten Sie diese Kriterien, wenn Sie das nächste Mal einen neuen Ausweis beantragen möchten, damit die Ausweise möglichst schnell ausgestellt werden können.

Format

Bildgrösse 35 x 45 mm (ohne Rand)

Körperhaltung, Kopfposition, Gesichtsausdruck und Blickrichtung
  • Person muss gerade vor der Kamera sitzen (Schultern gerade) und direkt in die Kamera blicken (Frontalaufnahme)
  • Kopfhaltung gerade (nicht geneigt, gedreht oder gekippt)
  • Beide Augen müssen offen, auf gleicher Höhe und deutlich sichtbar sein (auch bei Brillenträgern)
  • Gesichtsausdruck neutral, Mund geschlossen (freundlicher Gesichtsausdruck ist erlaubt)
  • Keine Hand und kein Gegenstand im Gesicht
  • Auch bei Kindern darf weder eine andere Person noch ein Gegenstand auf dem Foto ersichtlich sein
Brillenträger
  • Augen dürfen nicht durch Brillengestelle verdeckt werden
  • Keine Spiegelung der Brillengläser
  • Keine getönten Gläser oder Sonnenbrille
  • Bei Sehbehinderten sind verdunkelte Brillengläser gestattet
Ausleuchtung, Schärfe und Kontrast
  • Foto muss scharf und kontrastreich sein
  • Ausleuchtung gleichmässig (kein Schatten im Gesicht)
  • Natürliche Hauttöne
  • Keine Spiegelung auf der Haut und keine roten Augen
Hintergrund
  • Hintergrund einfarbig, einheitlich und neutral; keine Schatten
  • Klare Trennung zwischen Hintergrund und Kopf
Kopfbedeckung
  • Grundsätzlich nicht erlaubt. Kein Stirn- oder augenfälliges Haarband oder auf den Kopf geschobene Brille etc.
  • Ausnahmen sind nur aus nachgewiesenen medizinischen oder religiösen Gründen gestattet (bei Ordensfrauen oder Personen, die einer Glaubensgemeinschaft angehören, die das Tragen einer Kopfbedeckung in der Öffentlichkeit vorschreibt). In diesem Fall gilt: Das Gesicht muss mindestens von der unteren Kinnkante bis zum Haaransatz erkennbar sein. Es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen.
Fotoqualität und weitere Anforderungen
  • Es werden Schwarzweiss- und Farbfotos zugelassen. Das Foto im Ausweis wird schwarzweiss sein.
  • Das Fotopapier muss eine glatte, nicht strukturierte Oberfläche haben (hochglanz oder halbmatt). Die Oberfläche darf keine mit dem Finger spürbare Struktur haben. 
  • Das Foto darf nicht älter als ein Jahr sein.
  • Es darf keine Knicke, Unebenheiten und Verunreinigungen aufweisen.
  • Es darf keine abrundeten Ecken haben.
  • Fotos mit Personen in Uniform sind nicht gestattet

Weitere Informationen betreffend Kriterien für die Bildaufnahme und Beispielfotos finden Sie unter www.schweizerpass.ch. (Ausweise/Allgemeines/Fotomustertafel)