Navigieren in Matzingen

Beratung in Sozialversicherungsfragen

Das Sozialversicherungssystem der Schweiz ist sehr komplex geworden. Zunehmend ist Fachwissen in Sozialversicherungsfragen gefordert. Die Sozialen Dienste bieten Erstabklärungen in Sozialversicherungsfragen an. Dabei arbeiten wir eng mit regionalen und kantonalen Fachstellen zusammen (www.iv-stellen.ch; www.krankenversicherung.ch).

Treffen Leistungen von Sozialversicherungen wie beispielsweise Taggelder oder Renten der Arbeitslosenkasse, Invalidenversicherung, AHV, SUVA nicht rechtzeitig ein und besteht für die/den Versicherte/n nicht die Möglichkeit, diese aus eigenen Mitteln zu überbrücken, können diese nach eingehender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des/der Versicherten bis zur Höhe des sozialhilferechtlichen Existenzminimums bevorschusst werden. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Ansprüche bis zur Höhe der Bevorschussung an die Sozialen Dienste abtreten, bzw. die Sozialen Dienste zum direkten Bezug dieser Leistungen unterschriftlich ermächtigen.