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Todesfall

Formalitäten

Stirbt jemand zu Hause, muss der Hausarzt oder der Notfallarzt benachrichtigt werden. Er stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus, die benötigt wird, um den Todesfall beim Bestattungsamt der Gemeinde zu melden. Am Wochenende wende Sie sich bitte an den Pikettdienst unter der Nummer 079 610 47 79, der von den Mitarbeitenden der Friedhofsverwaltung Oberkirch in Frauenfeld gewährleistet wird.

Tritt der Todesfall in einem Spital oder in einem Heim ein, werden die ersten Vorkehrungen durch das Spital oder das Heim erledigt. 

Pflege zu Hause

War der/die Verstorbene Spitexpatient/in, so übernimmt die Totenpflege der Spitexdienst.

War der/die Verstorbene kein(e) Spitexpatient/in, kann die Totenpflege  durch die Angehörigen selbst besorgt werden. Wenn dem Verstorbenen/der Verstorbenen nicht die eigenen Kleider angezogen werden sollen, stellt die Spitex (052 376 15 34) ein Totenhemd zur Verfügung.

Auf Wunsch wird dieser Dienst auch durch die Friedhofverwaltung Oberkirch, Frauenfeld, vorgenommen. In diesem Fall kontaktieren Sie bitte das Bestattungsamt (058 346 15 03).

Einsargen und Überführen des/der Verstorbenen

Diese Aufgabe wird durch das Bestattungsamt der Gemeinde organisiert.

Während der Sommerzeit sollte mit der Überführung nicht länger als 24 Stunden gewartet werden. Tritt der Tod während der Nacht ein, wird die Überführung üblicherweise am folgenden Tag vorgenommen. Ein Mitarbeiter der Friedhofverwaltung Oberkirch wird mit einem Mitarbeiter der Sargschreinerei ins Trauerhaus kommen. Sie haben die Möglichkeit, den Sarg nach Ihrem Wunsch auszusuchen, wobei der Standardsarg gratis ist. Für Spezialausführungen muss ein Aufpreis bezahlt werden. Die Überführung in die Aufbahrungshalle erfolgt im Sarg mit dem Bestattungsauto. In Matzingen werden die Verstorbenen bis zur Beisetzung oder bis zur Überführung ins Krematorium in der Aufbahrungshalle augebahrt. Den Angehörigen wird für diese Zeit ein Schlüssel ausgehändigt, mit dem sie jederzeit das Gebäude betreten können.