Individuelle Prämienverbilligung 2019

Die Anträge für die Prämienverbilligung 2019 wurden verschickt.

Gerne teilen wir Ihnen mit, dass die Anträge für die Prämienverbilligung 2019 an die anspruchsberechtigten Personen verschickt worden sind. Eine Ausnahme bilden Personen mit B-Bewilligungen, welche die Anträge im April 2019 zugestellt erhalten.

Grundlage für die Berechnung der Prämienverbilligung 2019 ist die provisorische Steuerrechnung 2018 per Stichtag 31.12.2018. Massgebend ist die einfache Steuer der satzbestimmenden Faktoren.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt. Bei Fragen können Sie sich direkt an die Einwohnerkontrolle, Sina Ledermann, 058 346 15 15 wenden.

IPV_Merkblatt_2019.pdf [pdf, 222 KB]