Archäologische Begehungen im Gemeindegebiet
Das Amt für Archäologie des Kantons Thurgau überprüft in den Jahren 2026 bis 2029 regelmässig bekannte archäologische Fundstellen sowie Gebiete mit archäologischem Potenzial.
Zu diesem Zweck werden Mitarbeitende des Amtes Begehungen durchführen, teilweise mit Unterstützung freiwilliger Prospektoren.
Es finden keine Grabungen oder Bodeneingriffe statt.
Die Begehungen erfolgen ausschliesslich mit Zustimmung der betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer.