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Botschaft zur Konsultativabstimmung liegt vor

Die Sekundarschule Halingen hat die Botschaft zur Konsultativabstimmung über drei Varianten eines Planungs- und Projektierungskredits publiziert. An der Versammlung der Sekundarschulgemeinde vom 24. März 2026 haben alle Stimmberechtigen die Möglichkeit, sich zur eigenen Präferenz zu äussern.

Zur Debatte stehen drei Varianten, allesamt mit gleichem Nenner: die Erweiterung und Teilsanierung der Sekundarschule Halingen. Die Varianten A bis C unterscheiden sich bei der Ausprägung und dem Standort der Sport-Infrastruktur. Variante A sieht eine Dreifach-Sporthalle mit Mehrzwecknutzung in Matzingen vor, Variante B eine solche in Halingen und Variante C entspricht dem Grundbedarf der Sekundarschule: eine Doppel-Turnhalle ohne Mehrzwecknutzung. 

Alle Informationen sowie die Abstimmungsfragen vom 24. März 2026 sind in der ausführlichen Botschaft [pdf, 465 KB] zu finden.  

Die Konsultativabstimmung findet im Rahmen der Schulgemeindeversammlung der Sekundarschule Halingen am 24. März 2026, 20.00 Uhr in der Mühliturnhalle in Matzingen statt (Türöffnung 19.30 Uhr). Stimmberechtigt sind die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Sekundarschulgemeinde mit Stimmrechtsausweis. Gäste werden zugelassen, haben jedoch kein Stimmrecht. Die Abstimmung erfolgt schriftlich im Saal. 

Rechtlich nicht bindend 
Die Konsultativabstimmung ist rechtlich nicht bindend und fällt keinen Entscheid. Sie lässt vielmehr Wille und Rückhalt der anwesenden Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zu den aufgezeigten drei Varianten erkennen. Die Ergebnisse werden dann von der Steuergruppe aufgegriffen und führen letztlich zum konkreten Antrag der Sekundarschulbehörde für die Planung und Projektierung der Schulraumerweiterung. Über diesen Kredit werden die Stimmberechtigten am 26. April 2026 an der Urne abstimmen können. 

Ausnahmebewilligung für 400 Personen 
Die Sekundarschulbehörde rechnet für die Schulgemeindeversammlung mit einem grossen Aufmarsch von Stimmberechtigten, weshalb die Versammlung ausnahmsweise in der Mühliturnhalle stattfindet. Die Kantonale Gebäudeversicherung hat für die Versammlung eine Ausnahmebewilligung für 400 Personen erteilt. Als Auflage für diese Verdoppelung der Hallenkapazität werden vier Evakuationshelfer sowie ein Sicherheitsdienst bereitstehen.  

Sollte die Anzahl der Stimmberechtigten 400 Personen übersteigen, wird die Versammlung akustisch in den Aussenbereich übertragen (Pausenhalle). Die Sekundarschulbehörde ist dafür besorgt, dass alle Stimmberechtigten ihr Stimmrecht wahrnehmen können.