MITWIRKUNGSVERFAHREN 2: Anpassung Zonenplan infolge Kleinsiedlungen und Revision Baureglement
Mitwirkungsverfahren 2
Die Bevölkerung wird nach §28 des Planungs- und Baugesetzes in das Mitwirkungsverfahren einbezogen.
Anpassung Zonenplan infolge Kleinsiedlungen und Revision Baureglement
Auflageort: Bauamt Matzingen, Altholzstrasse 7, 9548 Matzingen
Hinweis:
Bitte senden Sie ihre schriftliche Rückmeldung bis zum 30. April 2026 an folgende Adresse:
Gemeinderat der Politische Gemeinde Matzingen
01 Differenz-Zonenplan [pdf, 3.1 MB]
02.1 Differenzplan Dingenhart [pdf, 113 KB]
02.2 Differenzplan Ristenbühl [pdf, 98 KB]
03 Baureglement [pdf, 747 KB]
04 Planungsbericht [pdf, 3.0 MB]
05 Zonenplan neu [pdf, 3.4 MB]
06 Zonenplanänderungstabelle [pdf, 167 KB]
07 Mitwirkungsbericht [pdf, 2.0 MB]
Mitwirkung 2
Anpassung Zonenplan infolge Kleinsiedlungen und Revision Baureglement
Infolge der Überprüfung sämtlicher Kleinsiedlungen im Kanton Thurgau wurden die Weiler Dingenhart Nord und Süd sowie Ristenbühl als Kleinsiedlungen klassiert. Dies bedeutet, dass die bisherige Weilerzone aufgrund der Kleinsiedlungsverordnung KSV aufgehoben und einer Erhaltungszone zugewiesen werden muss.
Zudem wurde das Baureglement überarbeitet.
Verfahren:
- Informationsveranstaltung am 14. August 2025 mit anschliessender Mitwirkung 1
- Vorprüfung beim Kanton
- Mitwirkung / Vernehmlassung 2
- Öffentliche Auflage
- Genehmigung an der Gemeindeversammlung
- Genehmigung durch den Kanton
Ein Vernehmlassungsverfahren ist ein Mitwirkungsverfahren, bei dem Entwürfe für neue Gesetze oder Verordnungen veröffentlicht werden. Interessierte Bürger können Stellung nehmen, um sachliche Richtigkeit, Akzeptanz und Vollzugstauglichkeit zu prüfen. Vernehmlassungen sind keine Einspracheverfahren.