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Einreichefrist Steuererklärung

Bitte beachten Sie, dass die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Steuererklärung 2025 bis am 30. April 2026 beim Steueramt Matzingen eingegangen sein muss. Selbstverständlich können Sie noch eine Fristverlängerung beantragen, bequem über die Homepage, per E-Mail oder mit einem kurzen Telefon an das Steueramt. Die vollständige Steuererklärung dürfen Sie gerne in den Briefkasten neben der Eingangstür der Gemeindeverwaltung werfen.

Ausserdem möchten wir Sie darauf hinweisen, das amtliche Original-Hauptformular Steuererklärung in jedem Fall wieder beim Steueramt einzureichen, da für die elektronische Weiterverarbeitung wichtige Identifikationsdaten aufgedruckt sind. Dies gilt auch, wenn Sie die Steuererklärung mit dem PC ausfüllen und das Original-Hauptformular leer bleibt. Sie helfen uns so, den doppelten Aufwand, der durch unnötige Druckvorgänge und die Verwendung von Papier entsteht, zu vermeiden. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung in dieser Angelegenheit.

Bei Fragen rund um Ihre Steuererklärung und die Einreichung steht Ihnen Frau Amina Osmani, Leiterin Steueramt, per Telefon 058 346 15 05 oder per Mail steueramt@matzingen.ch gerne zur Verfügung.