Reminder zum 1. August: Feuerwerksverbot im Kanton Thurgau

Im Hinblick auf den Nationalfeiertag möchten wir daran erinnern, dass im Kanton Thurgau weiterhin ein absolutes Feuerwerksverbot gilt.

Ebenfalls weiterhin in Kraft ist das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50 Meter ab Waldrand).

Wir bitten die Bevölkerung, die geltenden Verbote zu beachten und danken herzlich für ihren Beitrag zum Schutz vor Bränden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und einen schönen sowie sicheren 1. August.