Jugendförderungsbeiträge 2026

Vereine, welche für das Jahr 2026 Jugendförderungsbeiträge beantragen möchten, müssen bis zum 16. November 2026 ein entsprechendes Gesuch mit einer vollständigen Liste (Name, Adresse und Alter) der im 2026 in ihrem Verein aktiv mitwirkenden Matzinger Kinder und Jugendlicher (bis 18 Jahre) einreichen. Bezugsberechtigt sind alle Matzinger Vereine, die Jugendförderung leisten und auswärtige Vereine, welche ein Angebot anbieten, das in Matzingen nicht besteht.

Der Jugendförderungsbeitrag wird nur an diejenigen Vereine ausbezahlt, die fristgerecht ein vollständiges Gesuch einreichen.

Die Gesuche sind zu richten an: Gemeindeverwaltung, Sara Carracedo, Altholzstrasse 7, 9548 Matzingen oder an kanzlei@matzingen.ch