Asylwesen / Schutzstatus S

Das Asylwesen fordert die drei Gemeinden Matzingen, Stettfurt und Thundorf nach wie vor sehr. Es erweist sich als sehr schwierig, Wohnraum für Flüchtlinge in den drei Gemeinden zu finden. Dies führt mittlerweile dazu, dass die drei Gemeinden, die einen Verbund bilden, deutlich zu wenig Flüchtlinge aufnehmen und in den entsprechenden Listen des Kantons weit oben gelistet sind. Dies bedeutet, dass die Gefahr von Zwangszuweisungen besteht. Dank der umsichtigen Planung und der steten Kontaktnahme mit dem Kanton durch das Kompetenzzentrum Soziale Dienste konnte eine solche Zuweisung bisher verhindert werden. Dennoch bleibt der dringende Bedarf an Wohnraum. Die drei Gemeinderäte haben deshalb beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, welche mögliche Varianten zur Unterbringung von Flüchtlingen prüft und ob bzw. wie sich diese umsetzen lassen. Die drei Gemeinden benötigen eine längerfristige Lösung, da sich nicht abzeichnet, dass sich die Anzahl Flüchtlinge aus der Ukraine und anderen Staaten reduziert. Aufgerufen ist auch die Bevölkerung. Wer freien Wohnraum zur Vermietung hat, ist gebeten, dies dem Kompetenzzentrum Soziale Dienste mitzuteilen.

Im Weiteren hat der Bundesrat entschieden, den Schutzstatus S für Flüchtlinge aus der Ukraine bis zum März 2028 zu verlängern. Gleichzeitig hat er auch festgelegt, dass der Bund für ukrainische Flüchtlinge, die länger als fünf Jahre in der Schweiz sind, keine Globalpauschale mehr ausrichtet. Diese Globalpauschalen sind bisher den Gemeinden weitergeleitet worden. Diese Personen erhalten nach fünf Jahren den Aufenthaltsstatus B und haben somit Anspruch auf Sozialhilfe, wenn sie den Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Diese Kosten tragen die Gemeinden alleine. In den drei Gemeinden werden im Frühling 2027 einige Flüchtlinge diese Aufenthaltsdauer erreichen. Dies dürfte zu nicht unerheblichen Mehrkosten führen.