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Steueramt

Beschreibung Steueramt

Information der Kantonalen Steuerverwaltung Thurgau (Stand 03.01.2024)

Stand der Bearbeitung der Steuererklärungen 2022

Die Situation mit einem aktuellen Veranlagungsstand per Ende 2023 von rund 35% ist nicht nur für Sie, sondern auch für uns unbefriedigend und entspricht nicht unserem Leistungsauftrag. Der aktuelle Veranlagungsrückstand ist Resultat des massgeblichen Bevölkerungswachstums, dem akuten Fachkräftemangel einhergehend mit dem nicht länger aufschiebbaren Ersatz einer technologisch veralteten Veranlagungssoftware so wie der damit verbundenen jahrelangen personellen Unterbesetzung. Die Amtsleitung hat die ihr möglichen Massnahmen eingeleitet, um den Rückstand aufzuholen. Diese Massnahmen werden ihre Wirkung mittelfristig entfalten. Die Veranlagungsexpertinnen und -experten der kantonalen Steuerverwaltung Thurgau geben in Zusammenarbeit mit den Gemeindesteuerämtern ihr Bestes, um die Veranlagungen so zeitnah wie möglich vorzunehmen. Damit der Steuererklärungseingang sichergestellt und Synergieeffekte genutzt werden können, sind wir Ihnen für die fristgerechte Einreichung der Steuererklärungen dankbar. Auf Grund einer fehlenden Veranlagung besteht kein Anrecht darauf, die Steuererklärung nicht einzureichen oder Steuerrechnungen nicht zu bezahlen.

Die Steuererklärungen werden strikt nach deren Eingang bearbeitet. Wir bitten Sie daher um Geduld, wenn Ihre Steuerveranlagung länger als üblich auf sich warten lässt und bedanken uns für Ihr Verständnis


Das Steueramt ist der erste Ansprechpartner für sämtliche Fragen rund um die Steuern der natürlichen Personen.

Es ist verantwortlich für die ordentliche Besteuerung aller primär und sekundär steuerpflichtigen Personen. Steuerveranlagungen werden teils das Steueramt selbst vorgenommen, teils durch die Kantonale Steuerverwaltung. Für die Quellensteuer von natürlichen Personen ist die Steuerverwaltung Thurgau zuständig.

Sämtliche administrativen Arbeiten von der Erfassung über die Fristerstreckung bis hin zur Rechnungsstellung werden durch das Steueramt erledigt. Der Bezug der Steuern erfolgt ebenfalls durch das Steueramt. Zahlungsvereinbarungen können individuell vereinbart werden. Stundungen und Erlasse werden erstinstanzlich durch das Steueramt entschieden. Für Auskünfte stehen wir telefonisch und persönlich gerne zur Verfügung.

Unsere Schalter-Öffnungszeiten

Wochentag

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Nachmittag

Montag

08.30 – 11.30 Uhr

geschlossen

Dienstag 08.30 – 11.30 Uhr 13.30 – 16.30 Uhr
Mittwoch 08.30 – 11.30 Uhr geschlossen

Donnerstag

08.30 – 11.30 Uhr

13.30 – 18.00 Uhr

Freitag

07.30 – 14.00 Uhr

durchgehend