Administrative Verwaltung und Betreuung der zugewiesenen Asylanten

Die Sozialen Dienste sind für die Betreuung der unserer Gemeinde zugewiesenen Asylanten zuständig. Die Zuweisung der vorläufig aufgenommenen Personen (VA-7) erfolgt durch das Kantonale Sozialamt. Die Betreuung beinhaltet die soziale und berufliche Integration sowie die Sicherstellung des Lebensbedarfes der betreffenden Personen. Die Zuweisung der vorläufig aufgenommenen Personen an eine Gemeinde endet 7 Jahre nach ihrer Einreise in die Schweiz. Danach kann innerhalb des betreffenden Kantons selbständig ein Wohnsitz gewählt werden.

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