Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis gibt Auskunft, über die Handlungsfähigkeit einer Person. Bei allfälligen Einschränkungen der Handlungsfähigkeit kann kein Handlungsfähigkeitszeugnis erstellt werden. Das Handlungsfähigkeitszeugnis kann am Schalter der Einwohnerkontrolle persönlich bezogen, telefonisch, per E-Mail oder via Online-Schalter angefordert werden.

Kosten

  • CHF 10.– am Schalter
  • CHF 25.– per Post zugestellt