Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung nach § 15 Absatz 1 AbfallG
Aufnahme in den Kataster der belasteten Standorte
Mit Entscheid vom 18. Juli 2019 hat das Amt für Umwelt, gestützt auf Art. 32c Abs. 2
des Bundesgesetzes über den Umweltschutz und § 14 des Gesetzes über die Abfall-
bewirtschaftung, die Parzelle Nr. 514, Grundbuch Matzingen, unter der Register-Nr. 4591 D 14 in den Kataster der belasteten Standorte des Kantons Thurgau aufgenommen.
Mit Datum der Publikation wird die Bewilligungspflicht für Eingriffe und Abparzellierungen sofort rechtswirksam.
Matzingen, 29. Juli 2019
Der Gemeinderat