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Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung nach § 15 Absatz 1 AbfallG

Aufnahme in den Kataster der belasteten Standorte

Mit Entscheid vom 18. Juli 2019 hat das Amt für Umwelt, gestützt auf Art. 32c Abs. 2

des Bundesgesetzes über den Umweltschutz und § 14 des Gesetzes über die Abfall-

bewirtschaftung, die Parzelle Nr. 514, Grundbuch Matzingen, unter der Register-Nr. 4591 D 14 in den Kataster der belasteten Standorte des Kantons Thurgau aufgenommen.

Mit Datum der Publikation wird die Bewilligungspflicht für Eingriffe und Abparzellierungen sofort rechtswirksam.

 

Matzingen, 29. Juli 2019
Der Gemeinderat