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AHV-Zweigstelle

Beschreibung AHV-Zweigstelle

Aufgaben

Die Gemeindezweigstelle ist ein Teil der Organisation für die Durchführung der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie anderer Sozialversicherungsbereiche. Im Sinne einer kundenorientierten Dienstleistung repräsentieren wir das Sozialversicherungszentrum Thurgau am Wohnort der Versicherten und der Mitglieder.

Die Gemeindezweigstelle gibt Anmeldeformulare ab und leitet die kontrollierten Formulare an das Sozialversicherungszentrum Thurgau weiter. Für den Entscheid über den Anspruch auf Versicherungsleistungen ist immer das Sozialversicherungszentrum zuständig.

Infos

Informationen und sämtliche Formulare erhalten Sie bei der AHV-Zweigstelle oder auf https://www.svztg.ch/

    Unsere Schalter-Öffnungszeiten
    Wochentag Vormittag Nachmittag
    Montag 08.30 – 11.30 Uhr geschlossen
    Dienstag 08.30 – 11.30 Uhr 13.30 – 16.30 Uhr
    Mittwoch 08.30 – 11.30 Uhr geschlossen
    Donnerstag 08.30 – 11.30 Uhr 13.30 – 18.00 Uhr
    Freitag 07.30 – 14.00 Uhr durchgehend