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Umzugsmeldung (An-/Abmeldung, Adresswechsel)

Meldefrist 14 Tage

Melden Sie uns einen Zuzug nach Matzingen, einen Umzug innerhalb Matzingen oder einen Wegzug von Matzingen innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen.

Sie haben sich dazu entschieden, Matzingen als Ihren neuen Wohnort auszuwählen? Sie ziehen innerhalb von Matzingen in eine neue Wohnung oder Sie verlassen Matzingen? In jedem Fall ist es wichtig, dass SIe uns dies rechtzeitig melden. Nur dann können wir unser Adresssystem auf dem Laufenden halten und Ihnen wichtige Post wie etwa Abstimmungsunterlagen rechtzeitig an die korrekte Adresse zustellen.

Meldung mit dem Online-Service eUmzugCH

Bequem und in einem Schritt können Sie einen Umzug innerhalb der Schweiz mit eUmzug melden. Heimatscheine werden bei Bedarf automatisch zwischen den Gemeinden ausgetauscht. Ausländerausweise im Papierformat der Kategorie «EU/EFTA» werden nach wie vor im Original benötigt, damit der Ausweis geändert werden kann.

Meldung am Schalter

Melden Sie Ihren Adresswechsel (Zuzug, Umzug oder Wegzug) am Schalter, wenn:

  • Sie eine persönliche Begrüssung oder Beratung wünschen und vielleicht weitere Fragen haben,
  • Sie aus dem Ausland zu- oder dorthin wegziehen,
  • Sie vor dem Zu- oder nach dem Wegzug vorübergehende Kurzaufenthalte bis zu drei Monate aufweisen,
  • Sie einen Wochenaufenthalt/Nebenwohnsitz anmelden möchten,

Benötigte Unterlagen bei einem Zuzug

Schweizer Staatsangehörige:
  • Mietvertrag (kann verlangt werden)
  • Familienausweis (bei verheirateten Zuzügern)
  • Versicherungsnachweis der obligatorischen Krankenkasse (Police oder Karte der KVG)
  • Die Anmeldung im Einwohnerregister ist kostenlos
Ausländische Staatsangehörige:
  • Gültiger Reisepass, Personalausweis oder Identitätskarte
  • Mietvertrag
  • Versicherungsnachweis der obligatorischen Krankenkasse (Police oder Karte der KVG)
  • Bei Zuzug aus dem Ausland diverse Unterlagen gemäss Merkblatt Migrationsamt
  • Die Anmeldung ist kostenlos, für die Bearbeitung und Erteilung der Bewilligung fallen Kosten an.

Nebenwohnsitz (Wochenaufenthalt)

Melden Sie uns einen Nebenwohnsitz persönlich am Schalter, wenn Sie einen anderen Hauptwohnsitz haben und sich in Matzingen zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht des dauernden Verbleibens während mindestens drei Monaten im Jahr aufhalten.

Der Entscheid, ob Sie in Matzingen einen Neben- oder Hauptwohnsitz begründen, obliegt dem Einwohneramt und basiert auf den für uns erkennbaren objektiven Umständen.

Benötigte Unterlagen und Kosten
  • Heimatausweis 
  • Mietvertrag
  • Anmeldegebühr beträgt CHF 20.–