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Mitteilung vom Steueramt

Möchten Sie negative Ausgleichszinsen verhindern bzw. vermindern?

Im Verlaufe vom April wird Ihnen die provisorische Steuerrechnung 2024 zugestellt. Für die Steuerrechnung 2024 sind das Einkommen des Jahres 2024 und das Vermögen per Stichtag 31.12.2024 massgebend. Da diese Zahlen noch nicht bekannt sind, beruht die provisorische Rechnung in der Regel auf den Zahlen der provisorischen Steuerrechnung 2023.

Mit einer möglichst genauen provisorischen Steuerrechnung 2024 können Sie negative Ausgleichszinsen verhindern bzw. vermindern. Überprüfen Sie deshalb bitte die provisorische Steuerrechnung 2024. Erwarten Sie für das aktuelle Jahr aufgrund von Veränderungen beim Einkommen oder beim Vermögen eine höhere oder tiefere definitive Steuerrechnung, informieren Sie bitte das Steueramt mittels zugestelltem Formular. Wir werden Ihren Antrag überprüfen und eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnung vornehmen.

Erklärung Ausgleichszinsen

Die Berechnung der Ausgleichszinsen erfolgt mit der Erstellung der Schlussrechnung nach Bearbeitung der Steuererklärung im Folgejahr. Die Höhe des Ausgleichszinssatzes setzt der Regierungsrat fest. Der Ausgleichszinssatz beträgt neu 1%.

Auf jede Zahlung (Raten- oder Akontozahlung) die Sie leisten, wird Ihnen ein positiver Ausgleichszins von 1% gutgeschrieben. Andererseits wird Ihnen auf den Gesamtbetrag der Schlussrechnung ab dem mittleren Verfallstag (31.08. der Steuerperiode) ein Ausgleichszins von 1% belastet. Vorausgesetzt, dass die provisorische Steuerrechnung und die Schlussrechnung etwa gleich ausfallen, ergeben Einzahlungen der Steuerraten vor oder zu den üblichen Terminen (31.05., 31.08., 31.10. der Steuerperiode) Ausgleichszinsensaldi zu Gunsten des Steuerpflichtigen