Öffentliche Auflage: Entlassung aus Schutzplan, Gebäude Stettfurterstrasse 25, 9548 Matzingen
Entlassung aus Schutzplan, Gebäude Stettfurterstrasse 25, 9548 Matzingen
Der Gemeinderat hat am 2. April 2024 die Entlassung des Objektes Assek. Nr. 176, Stettfurterstrasse 25 beschlossen.
Gestützt auf § 29 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) wird die Änderung des Schutzplans während 20 Tagen öffentlich aufgelegt.
Auflageort:
Gemeindeverwaltung, Altholzstrasse 7, 9548 Matzingen
Auflagefrist:
12. April bis 2. Mai 2024 während den Schalteröffnungszeiten.
Situation
Rechtsmittel:
Während der Auflagefrist kann jedermann, der ein schutzwürdiges Interesse nachweist, schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat Altholzstrasse 7, 9548 Matzingen, erheben.