Bekanntmachung Erneuerungswahlen 2027-2031
Am 1. Juni 2027 beginnt die neue vierjährige Amtsdauer der Behörden der Politischen Gemeinden und der Bürgergemeinden.
Gestützt auf die Vorgaben des Regierungsrates des Kantons Thurgau, hat der Gemeinderat aus diesem Anlass die Wahltermine bereits festgelegt. Der erste Wahlgang für die Erneuerungswahlen findet am Sonntag, 27. September 2026, statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird am Sonntag, 29. November 2026, durchgeführt.
Bei den Erneuerungswahlen gilt es die Mitglieder für folgende Behörden, gem. Gemeindeordnung § 5 zu wählen: Gemeinderat (Gemeindepräsident und vier Mitglieder des Gemeinderates), Rechnungsprüfungskommission (vier Mitglieder und zwei Suppleanten/innen) und Wahlbüro (fünf Mitglieder).
Gemäss Paragraph 36 des Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht (StWG) des Kantons Thurgau sind bei Majorzwahlen Wahlvorschläge bis spätestens am 55. Tag vor dem Abstimmungstag, das heisst bis spätestens am Montag, 3. August 2026, 17.00 Uhr, der Gemeindekanzlei, Altholzstrasse 7, 9548 Matzingen, einzureichen, um auf die Namenliste aufgenommen zu werden.
Verspätet gemeldete Kandidatinnen und Kandidaten finden auf der Namenliste keine Aufnahme, können jedoch trotzdem gewählt werden. Die Vorgeschlagenen sind mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Wohnadresse sowie gegebenenfalls mit Parteizugehörigkeit aufzuführen. Der Vorschlag ist von mindestens zehn im Wahlkreis wohnhaften Stimmberechtigten zu unterzeichnen und von dem/r Vorgeschlagenen mit ihrer Unterschrift zu bestätigen.
Vielen Dank für Ihr Engagement zugunsten der Politischen Gemeinde Matzingen.
Sara Carracedo, Gemeindeschreiberin
Formular Wahlvorschlag Gemeindepräsident [pdf, 28 KB]
Formular Wahlvorschlag Gemeinderat [pdf, 28 KB]
Formular Wahlvorschlag Rechnungsprüfungskommission [pdf, 28 KB]
Formular Wahlvorschlag Rechnungsprüfungskommission Suppleant [pdf, 28 KB]