Navigieren in Matzingen

Eidgenössische Volksabstimmung am 8. März 2026

Letzte Woche wurde das Abstimmungsmaterial fristgerecht verschickt. Bitte melden Sie sich bei Frau Sara Carracedo, Gemeindeschreiberin, falls Sie die Unterlagen bis heute noch nicht erhalten haben (Telefon: 058 346 15 01 oder kanzlei@matzingen.ch).

Bei der brieflichen Stimmabgabe ist folgendes zu beachten:

  • Legen Sie nur die ausgefüllten Stimmzettel in das Stimmcouvert und kleben dieses zu (der Stimmrechtsausweis darf nicht zusammen mit den Stimmzetteln im kleinen Stimmcouvert sein). Offen eingelegte Stimmzettel, die nicht im kleinen Stimmcouvert sind, gelten als ungültig und werden somit nicht gezählt.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im vorgesehenen Feld. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.
  • Legen Sie den Stimmrechtsausweis zusammen mit dem Stimmcouvert in das Rücksendecouvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  • Briefliche Stimmabgaben können an jedem Ort der Schweiz der Post übergeben werden, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung geworfen oder an der Urne abgegeben werden.

Auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises finden Sie jeweils die Anleitung, wie brieflich gestimmt wird.

Vorzeitige Stimmabgabe:

In der Woche vor dem Urnengang (Montag bis Freitag) können Sie beim Einwohneramt während den normalen Öffnungszeiten vorzeitig Ihre Stimme abgeben.

Urnengang:

Das Wahlbüro hat am Abstimmungssonntag wie folgt für Sie geöffnet:

Am Sonntag, 8. März, von 10.00 – 11.00 Uhr