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Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken

Wir bitten die Grundstückbesitzer, Verwaltungen und Hauswarte Bäume, Sträucher und Hecken entlang von Strassen und Wegen zurückzuschneiden

Wir bitten die Grundstückbesitzer, Verwaltungen und Hauswarte Bäume, Sträucher und Hecken entlang von Strassen und Wegen zurückzuschneiden, so dass diese nicht in den Strassen- und Wegraum hineinragen. Sie leisten dadurch einen Beitrag zur Verkehrssicherheit und erleichtern die Strassenunterhaltsarbeiten. Im Weiteren wird die Durchfahrt für Kehrichtabfuhren, Rettungsfahrzeuge etc. sichergestellt.

- Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen Pflanzungen, einschliesslich landwirtschaftlicher Kulturen, höchsten 80 cm ab Strassenhöhe erreichen.

- Hecken und Sträucher müssen einen Stockabstand von mindestens 60 cm zur Strassen- oder Weggrenze aufweisen.

- Überragende Äste von Bäumen sind im Fahrbahnbereich auf eine lichte Höhe von 4,50 m und bei Trottoirs auf einen solchen von 2,50 m zurückzuschneiden.