Navigieren in Matzingen

Öffentliche Mitwirkung: Gewässerraumlinien

Öffentliche Mitwirkung Gewässerraumlinien

Mit dem Art. 36a des Gewässerschutzgesetzes (GSchG, SR 814.20) werden die Kantone und Gemeinden verpflichtet, den Raumbedarf der oberirdischen Gewässer festzulegen. Der Kanton Thurgau hat in einer ersten Phase den behördenverbindlichen Raumbedarf ausgeschieden. In einer zweiten Phase legen die Gemeinden den grundeigentümerverbindlichen Gewässerraum im Rahmen einer Sondernutzungsplanung (gemäss Planungs- und Baugesetz) fest. Mit dem Gewässerraum wird garantiert, dass Gewässer genügend Raum für die vielfältigen Funktionen wie Hochwasserabfluss, natürlichen Struktur- und Artenvielfalt, Nutzung und Gewässerschutz erhalten.

Der Gemeinderat hat die Unterlagen geprüft und für die Information der Bevölkerung sowie für die öffentliche Vernehmlassung freigegeben.

Am 16. April 2024 fand die öffentliche Informationsveranstaltung statt.

Die von der Planung betroffene Bevölkerung ist eingeladen, sich mittels Anregungen und Stellungnahmen dazu zu äussern.

Öffentliche Mitwirkung

Auflagefrist: 17. April 2024 bis 17. Mai 2024

Auflageort: 
Gemeindeverwaltung Matzingen, Bauverwaltung, Altholzstrasse 7, 9548 Matzingen (während den Schalteröffnungszeiten)

Die Vernehmlassung ist kein förmliches Einspracheverfahren, sondern dient der Information und Mitwirkung der Bevölkerung.

Stellungnahmen sind während der Dauer der Vernehmlassung schriftlich an den Gemeinderat Matzingen, Altholzstrasse 7, 9548 Matzingen zu richten.

PLANUNTERLAGEN
Übersichtsplan Nord [pdf, 3.3 MB]
Übersichtsplan Süd [pdf, 5.7 MB]
01 Murg Nord [pdf, 3.4 MB]
02 Murg Süd [pdf, 3.6 MB]
03 Murg Lützelmurg [pdf, 4.3 MB]
04 Murg Lauche [pdf, 4.9 MB]
05 Murg Rehliweiher [pdf, 3.7 MB]
06 Murg Heiligbach [pdf, 2.6 MB]
07 Lauche Tuenbach [pdf, 4.0 MB]
08 Lauch [pdf, 2.1 MB]
09 Tuenbach [pdf, 3.0 MB]
10 Tuenbach 2 [pdf, 1.8 MB]
11 Chräbsbach [pdf, 2.1 MB]
12 Lützelmurg [pdf, 2.5 MB]
13 Hinterhalingen [pdf, 1.2 MB]

Planungsbericht [pdf, 8.1 MB]

Präsentation [pdf, 2.6 MB]