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Öffentliche Auflage

Gestützt auf § 5 und 9 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991 (RB 814.20) und gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 16. April 2024 werden öffentlich aufgelegt:

Teilprojekte 3 und 6 der Generellen Entwässerungsplanung (GEP)

Die Teilprojekte Entwässerungskonzept und Abwasserentsorgung im ländlichen Raum enthalten Massnahmen, welche Privatpersonen und nicht ausschliesslich die Gemeinde und den Abwasserverband betreffen.

Auflagefrist: 
26. April 2024 bis 15. Mai 2024

Auflageort:   
Gemeindeverwaltung Matzingen, Altholzstrasse 7, während der ordentlichen Büroöffnungszeiten


Rechtsmittel:
Während der Auflagefrist kann jedermann, der ein schutzwürdiges Interesse nachweist, beim Gemeinderat Matzingen, Altholzstrasse 7, 9548 Matzingen, schriftlich und begründet Einsprache gegen die aufgelegten Teilprojekte 3 und 6 der Generellen Entwässerungsplanung (GEP) erheben.