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Baugesuch 2026-0065, Strassenprojekt St. Gallerstrasse

ÖFFENTLICHE PLANAUFLAGE EINES STRASSENPROJEKTS

 
Erschliessung Geflügeltrans AG
Linksabbieger St. Gallerstrasse
(Kantonsstrasse H 466)
 
Die Pläne des Strassenprojektes sowie der Signalisationsplan, liegen in der Zeit während 20 Tagen, vom 9. Oktober bis 28. Oktober 2026 in der Gemeindeverwaltung Matzingen öffentlich auf.
 
Während der öffentlichen Auflagefrist kann gegen das Strassenprojekt schriftlich und begründet beim Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau, 8510 Frauenfeld, im Sinne von § 21 des Gesetzes über die Strassen und Wege, Einsprache erhoben werden.
 
Hinweis zum Signalisationsplan: können innert 20 Tagen beim Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst, Promenade, 8510 Frauenfeld schriftliche Einwendungen eingereicht werden. Das Einwendungsverfahren ist kein förmliches Einspracheverfahren. Es dient der allseitigen Information wobei kein Einspracheentscheid ergeht. Die spätere Verfügung der Signalisation gemäss Art. 106/107 der Signalisationsverordnung wird im Amtsblatt publiziert und kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau angefochten werden.