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Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung kann eine Person für den Fall einer künftigen Urteilsunfähigkeit festlegen, welchen medizinischen Behandlungen sie in einer bestimmten Situation zustimmt oder eben nicht zustimmt. Ebenfalls kann sie festlegen, dass eine bestimmte Person ihres Vertrauens im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit mit den behandelnden Ärzten die möglichen medizinischen Massnahmen bespricht und dann in ihrem Namen eine Entscheidung trifft. Dieser Person gegenüber können auch Weisungen erteilt und Wünsche formuliert werden. Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein. 

Bei weiteren Fragen konsultieren Sie die Homepage der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Kantons Thurgau.