Navigieren in Matzingen

Vorsorgeauftrag

Ein Vorsorgeauftrag ist entweder handschriftlich abzufassen und zu unterzeichnen oder öffentlich beurkunden zu lassen. Die Aufgaben, die der beauftragen Person übertragen werden sollen, müssen klar umschrieben sein. Möglich ist, Einzelaufgaben zu übertragen und Weisungen für die Umsetzung der Aufträge zu erteilen. Empfehlenswert ist, festzulegen, ob und in welcher Höhe der Beauftragte für die ihm übertragenen Aufgaben entschädigt werden soll. Es kann sinnvoll sein, für die Errichtung eines Vorsorgeauftrags eine Notarin oder einen Notar, eine Anwältin oder einen Anwalt oder eine Rechtsberatungsstelle beizuziehen. Der Vorsorgeauftrag kann jederzeit abgeändert oder widerrufen werden. 

Für weitere Informationen zum Vorsorgeauftrag konsultieren Sie die Homepage der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Thurgau (KESB).