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Veranstaltungen im Wald

Grössere Veranstaltungen wie Sportevente, Feste oder auch Lager unterliegen der Bewilligungspflicht des Kantons. Reichen Sie das vollständig ausgefüllt und unterschriebene Gesuchsformular mit allen Beilagen frühzeitig beim kantonalen Forstamt ein, damit diesen genügend Zeit für die Prüfung und Bewilligung Ihres Anlasses bleibt.

Sollte Ihre Veranstaltung nicht der Bewilligungspflicht unterlegen, reichen Sie das Formular trotzdem ein, denn eine Meldung an das Forstamt des Kantons sollte auf jeden Fall gemacht werden.

Meldeformular Veranstaltungen im Wald