Navigieren in Matzingen

Einbürgerungen

Das Schweizer Bürgerrecht kann durch Abstammung, Adoption, ordentliche oder erleichterte Einbürgerung erworben werden. 

Ordentliche Einbürgerung

Das Gesuch um Erwerb des Bürgerrechts kann gestellt werden, wenn die Wohnsitzfristen und die Integrationskriterien erfüllt sind. 

Voraussetzungen:
  • Besitz der Niederlassungsbewilligung C
  • 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz oder 5 Jahre, wenn mit Schweizer Bürger verheiratet
  • mindestens 5 Jahre Aufenthalt im Kanton Thurgau
  • mindestens 3 Jahre Aufenthalt ohne Unterbruch in der Gemeinde Matzingen 
Integrationskriterien und weitere Voraussetzungen vom Bund:
  • Beachtung der öffentlichen Sicherheit
  • Vertrautheit mit den schweizerischen Verhältnissen
  • Respektierung der Werte der Bundesverfassung
  • Förderung und Integration der Familienmitglieder
  • keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz
  • Sprachkenntnisse
  • 3 Jahre vor Gesuchsformular kein Sozialhilfebezug
  • Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung
Voraussetzungen Sprachkenntnisse:

Diese gelten als offenkundig, wenn die einbürgerungswillige Person:

  • Deutsch als Muttersprache spricht und schreibt;
  • während mindestens 5 Jahren die obligatorische Schule in deutscher Sprache besucht hat;
  • eine Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Teritärstufe in deutscher Sprache absolviert hat;
  • über einen Sprachnachweis gemäss kantonalen Recht besitzt.
Verfahrensablauf:
  • Die Gesuchsformulare sind bei der Gemeindeverwaltung oder dem Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen erhältlich.
  • Das Gesuch muss vollständig direkt beim Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen eingereicht werden.
  • Das Einbürgerungsverfahren ist dreistufig: Bund, Kanton und Gemeinde; Das Verfahren auf kommunaler Ebene wird erst aufgenommen, wenn das Attest "Grundwissen Schweiz" vorliegt.

Weitere Informationen finden Sie beim Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen.

Erleichterte Einbürgerung

Von der erleichterten Einbürgerung können, unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere ausländische Ehepartnern von Schweizerinnen und Schweizer sowie Kinder eines schweizerischen Elternteils, welche das Bürgerrecht noch nicht besitzen profitieren.

Wohnsitzfristen:
  • 3 Jahre eheliche Gemeinschaft
  • mindestens 5 Jahre Aufenthalt in der Schweiz, wovon 1 Jahr unmittelbar vor der Einreichung des Gesuchs
Voraussetzungen:

Wer im erleichterten Einbürgerungsverfahren eingebürgert werden will, muss:

  • in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert sein;
  • die schweizerische Rechtsordnung beachten;
  • keine Gefahr für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz darstellen.
Verfahrensablauf:

Bei der erleichterten Einbürgerung ist der Bund alleine für die Entscheidung zuständig. 

Gesuche sind direkt dem Staatssekretariat für Migration (SEM) einzureichen. Dieses Amt ist für die gesamte Durchführung des Verfahrens sowie für den Entscheid zuständig. Die Kantone wirken lediglich mit. Gesuchsformulare sind bei der Wohngemeinde, dem Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen sowie beim Staatssekretariat für Migration erhältlich. 

Weitere Informationen finden Sie beim Staatssekretariat für Migration.

Erleichterte Einbürgerung der dritten Generation

Personen der dritten Ausländergeneration können sich unter gewissen Voraussetzungen erleichtert einbürgern lassen.

Voraussetzungen:
  • Gesuch muss bis zum Erreichen des 25. Lebensjahr eingereicht werden
  • Besitz der Niederlassungsbewilligung C
  • Geburt in der Schweiz
  • mindestens 5 Jahre der obligatorischen Schulzeit in der Schweiz besucht
  • erfolgreiche Integration
  • mindestens ein Grosselternteil wurde in der Schweiz geboren
  • mindestens ein Elternteil, welches die Niederlassungsbewilligung C erworben hat, sich mindestens 10 Jahre in der Schweiz aufgehalten hat und mindestens 5 Jahre der obligatorischen Schulzeit in der Schweiz besucht hat.
Verfahrensablauf:

Das Gesuchsformular kann beim Staatssekretariat für Migration (SEM) unter der Mailadresse ch@sem.admin.ch angefordert werden. Bitte geben Sie Ihre Beweggründe sowie folgende Angaben an:

  • Name
  • Vorname
  • Adresse
  • PLZ und Ort

Das Gesuchsformular wird Ihnen per Post zugestellt. Anschliessend ist das vollständig ausgefüllt und unterschriebene Gesuch direkt beim Staatssekretariat für Migration einzureichen.

Weitere Informationen finden Sie beim Staatssekretariat für Migration.

Videoclip erleichterte Einbürgerung der dritten Generation