Identitätskarte ID
Die nächsten Ferien kommen bestimmt. Haben Sie Ihre Reise schon geplant? Denken Sie daran auch zu prüfen, wie lange Ihre Identitätskarte noch gültig ist.
Für die Ausstellung einer neuen Identitätskarte benötigen Sie:
- 1 aktuelles Passfoto
- Die alte Identitätskarte
- Minderjährige Kinder müssen mit dem gesetzlichen Vertreter erscheinen
Wichtig
Identitätskarten müssen persönlich am Schalter der Einwohnerdienste bestellt werden. Bei Minderjährigen ist das Einverständnis beider sorgeberechtigter Elternteile erforderlich.
Minderjährige müssen von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil begleitet werden. Ist es nicht beiden Elternteilen möglich persönlich zu erscheinen, wird die ausgefüllte Einwilligungserklärung mit den Unterschriften von beiden sorgeberechtigten Elternteilen benötigt. Zusätzlich zur unterschriebenen Einwilligungserklärung ist eine Kopie eines gültigen Ausweises einzureichen.
Auch bei umfassender Beistandschaft (ehemals Vormundschaft) ist die Einwilligungserklärung mit einer Ausweiskopie einzureichen.
Bei unverheirateten/getrenntlebenden/geschiedenen Eltern ist ebenfalls die Einwilligungserklärung mit einer Ausweiskopie sowie zusätzlich der Nachweis der elterlichen Sorge einzureichen.
Einwilligungserklärung Minderjährige und Entmündigte.pdf [pdf, 490 KB]
Gültigkeit
Die Identitätskarte ist für Erwachsene 10 Jahre und für unter 18-jährige 5 Jahre gültig.
Kosten
Die Identitätskarte kostet für Erwachsene CHF 70.– und für Kinder CHF 35.– (inkl. Porto).
Kombiangebot Pass und ID
Infos zum Kombiangebot Pass und ID finden Sie unter: migrationsamt.tg.ch
Zustellungsfrist
Die Frist für die Zustellung im Inland beträgt ca. 10 Arbeitstage.
Verlust der Identitätskarte
Bei Diebstahl/Verlust der alten Ausweise ist eine entsprechende polizeiliche Verlustmeldung einer Schweizer Polizeidienststelle vorzuweisen. Verlustrapporte vom Ausland sind nicht zulässig.