Lagerung & Verkauf pyrotechnische Gegenstände
Bewilligungspflicht
Herstellung, Lagerung und Verkauf von Feuerwerk für Vergnügungszwecke bedürfen einer Bewilligung der Feuerpolizei. Die Lagerung von Kleinmengen bis 5 kg brutto sowie die Herstellung und der Verkauf von pyrotechnischen Spielwaren (Kategorie I) wie Bengalhölzer, Bengalfackeln, Knallkorken, Knallerbsen, Tischbomben usw. sind bewilligungsfrei.
Gesuchsunterlagen
Das ausgefüllt und unterschriebene Gesuchsformular senden Sie der entsprechend vermerkten Behörde.