Pflegefinanzierung
Seit dem 1. Januar 2011 leistet die obligatorische Krankenpflegeversicherung einen schweizweit einheitlichen Beitrag an die Pflegekosten im Pflegeheim. Die Bewohnerinnen und Bewohner haben selbst nur einen begrenzten Anteil der Pflegekosten zu bezahlen. Die restlichen Pflegekosten werden vom Kanton und den Gemeinden finanziert. Die Kosten für Betreuung und Aufenthalt werden vom Bewohner selbst oder über die Ergänzungsleistung bezahlt.
Tarife Matzingen
Die Kompetenz für die Festlegung der Tarife liegt bei der Wohngemeinde. Die Gemeinde Matzingen bezahlt den Leistungserbringern ohne kommunalen Leistungsauftrag, welche die Bedingungen für die Restkostenfinanzierung erfüllen, die aufgeführten Pflegetarife gemäss Spitexverein. Die Restkostenfinanzierung wird nur für Einwohner von Matzingen ausgerichtet.
Für weitere Informationen besuchen sie die Webseite des Sozialversicherungszentrums Thurgau.