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Fristerstreckungsgesuch

Unbedingt beachten:

  • Nach dem Absenden des Fristerstreckungsgesuchs kann eine Bestätigung gedruckt werden.
  • Das Gesuch ist vor Ablauf der Einreichefrist einzureichen. Nach diesem Termin eingereichte Gesuche können nicht mehr bewilligt werden.
  • Fristverlängerungen werden bis längstens 30. November des aktuellen Jahres bewilligt. Wer eine Frist länger als 30.11. der Steuerperiode beantragen will, muss das Fristerstreckungsgesuch unter Angabe der Gründe in schriftlicher Form an das Gemeindesteueramt richten. Als schwerwiegende Gründe gelten z.B. Krankheit, Todesfall in der Familie, Landesabwesenheit oder Militärdienst.
Fristverlängerung

(13-stellig im Format 756.0000.0000.00)

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