Navigieren in Matzingen

Steueramt

Beschreibung Steueramt

Information der Kantonalen Steuerverwaltung Thurgau 

Aktueller Stand der offenen Steuer-Veranlagungen

Die Kantonale Steuerverwaltung informiert aufgrund des Versands der Steuererklärungsformulare 2024 über den aktuellen Stand der offenen Veranlagungen.

Der Veranlagungsstand fällt gemäss Kanton in Folge des signifikanten Bevölkerungswachstums, der Pensionierungen erfahrener Veranlagungsexperten, der Fluktuation, der notwendigen Einarbeitungsdauer der neuen Veranlagungsexperten sowie der Einführung der neuen Veranlagungssoftware und der damit einhergehenden intensiven Testarbeiten insgesamt tief aus.

Das Parlament hat am 28. August 2024 auf der Basis des Task-Force Berichtes 28.8 zusätzliche Stellen, insbesondere für die Veranlagung der natürlichen Personen, genehmigt. Die Rekrutierung und Ausbildung der neuen Veranlagungsexperten ist im Gange und eine Verbesserung der Situation wird im Laufe des Jahres 2025 erwartet. Ziel ist es, den Rückstand bis Ende 2026 zu beseitigen.

Ihre fristgerechte Einreichung der Steuererklärung 2024 unterstützt uns massgeblich dieses Ziel zu erreichen, da wir mit der gleichzeitigen Bearbeitung der Steuererklärungen mehrerer Jahre entsprechende Synergieeffekte nutzen können.

Wir bitten Sie um Ihre Geduld und danken für Ihr Verständnis.

 

Informationsschreiben provisorische Steuerrechnung 2025.pdf [pdf, 267 KB]

 


Das Steueramt ist der erste Ansprechpartner für sämtliche Fragen rund um die Steuern der natürlichen Personen. Es ist verantwortlich für die ordentliche Besteuerung aller primär und sekundär steuerpflichtigen Personen. Für die Quellensteuer von natürlichen Personen ist die Steuerverwaltung Thurgau seit dem 01.01.2023 zuständig.
 

Sämtliche administrativen Arbeiten von der Erfassung über die Fristerstreckung bis hin zur Rechnungsstellung werden durch das Steueramt erledigt. Der Bezug der Steuern erfolgt ebenfalls durch das Steueramt. Zahlungsvereinbarungen können individuell vereinbart werden. Das Steueramt ist zuständig für:

  • Führung des Steueramtes
  • Führung Steuerregister
  • Auskünfte und Beratung der Steuerpflichtigen
  • Monats- und Jahresabschlüsse sowie Steuerbuchhaltung inklusive Steuerbudget
  • Steuerbezug inkl. Mahn- und Betreibungswesen
  • Vollzug der Steuergesetzgebung
  • Steuerveranlagungen erstellen
  • Bearbeitung von administrativen Aufgaben
Unsere Schalter-Öffnungszeiten

Wochentag

Vormittag

Nachmittag

Montag

08.30 – 11.30 Uhr

geschlossen

Dienstag 08.30 – 11.30 Uhr 13.30 – 16.30 Uhr
Mittwoch 08.30 – 11.30 Uhr geschlossen

Donnerstag

08.30 – 11.30 Uhr

13.30 – 18.00 Uhr

Freitag

07.30 – 14.00 Uhr

durchgehend